Glasfaser & Mieter: Rechtliche Lage rund um den Wohnungsanschluss
Glasfaser im Mietshaus ist rechtlich keine triviale Angelegenheit. Wer entscheidet — Eigentümer oder Mieter? Was passiert mit der Umlage? Wir klären die wichtigsten Punkte.
Wer entscheidet?
Eigentümer entscheidet. Mieter haben kein direktes Mitspracherecht bei der NE4-Verlegung im Treppenhaus — das ist Sache des Vermieters bzw. der WEG.
In Mietverträgen mit besonderen Klauseln zu TV/Internet kann es Ausnahmen geben — im Standard-Mietvertrag aber nicht.
Modernisierungsumlage
Glasfaser-Inhausverkabelung gilt als wertsteigernde Modernisierung. Vermieter darf 8 % der NE4-Kosten auf die Jahresmiete umlegen — vorausgesetzt, die Maßnahme ist auf Kosten des Vermieters erfolgt.
In der Vorvermarktung wird die NE4 vom Carrier finanziert — keine Umlage möglich.
TKG-Reform und Nebenkostenprivileg
- Bis 2024: Kabel-TV-Gebühren in Nebenkosten umlegbar
- Seit 2024: Nebenkostenprivileg abgeschafft, Mieter wählt selbst
- Glasfaser-Anschluss-Gebühr: nur als Modernisierungsumlage, nicht als Nebenkosten
- Tarif: schließt Mieter direkt mit Anbieter ab
Was Mieter tun können
Aktive Vorvermarktung beim Carrier — Vertrag abschließen, sobald angeboten. Damit profitiert das Haus von Vorvermarktungs-Konditionen, alle WE bekommen Anschluss, NE4 wird kostenlos verlegt.