WEG-Beschluss zur Glasfaser-Verlegung: Schritt für Schritt
Ohne WEG-Beschluss läuft im Mehrfamilienhaus nichts. Seit der WEMoG-Reform 2020 ist Glasfaser meist mit einfacher Mehrheit beschlussfähig — wenn die Vorlage stimmt.
Rechtliche Basis
§ 20 WEG (Bauliche Veränderungen) regelt seit 2020, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft eine bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit beschließen kann, sofern sie 'nicht über das übliche Maß hinausgeht'. Glasfaseranschluss zählt in der Regel als angemessene Maßnahme.
Der Beschluss muss den Umfang (NE3, NE4, WAP-Position) und den Vertragspartner (Carrier) klar benennen.
So bereitest du die ETV vor
- Carrier-Auskundung mit Verwalter durchführen — Steigzonen, Kabelführung, WAP-Position klären.
- Beschlussvorlage erstellen (Carrier + Trassenpilot liefern Vorlage).
- Tagesordnung der ETV mit dem Punkt 'Glasfaserausbau' aufnehmen.
- ETV durchführen, Beschluss protokollieren.
- Beschluss in der Beschluss-Sammlung hinterlegen.
Typische Bedenken in der ETV
- Optik in Treppenhäusern: Aufputz vs. Unterputz
- Auswirkungen auf Bestandsverkabelung (TV, Internet)
- Kosten — fast immer kostenlos in der Vorvermarktung
- Bauzeit & Lärmbelastung — typisch 1–3 Tage
- Eigentum nach Bau: NE4 geht ins Eigentum der WEG über
Praxistipp Verwalter
Wer den Carrier oder Auskundungs-Subunternehmer in die ETV einlädt, hat alle technischen Fragen souverän geklärt — und kommt zum Beschluss in einer einzigen Sitzung. Trassenpilot bietet das auf Anfrage.