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WEG-Beschluss zur Glasfaser-Verlegung: Schritt für Schritt

Ohne WEG-Beschluss läuft im Mehrfamilienhaus nichts. Seit der WEMoG-Reform 2020 ist Glasfaser meist mit einfacher Mehrheit beschlussfähig — wenn die Vorlage stimmt.

Rechtliche Basis

§ 20 WEG (Bauliche Veränderungen) regelt seit 2020, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft eine bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit beschließen kann, sofern sie 'nicht über das übliche Maß hinausgeht'. Glasfaseranschluss zählt in der Regel als angemessene Maßnahme.

Der Beschluss muss den Umfang (NE3, NE4, WAP-Position) und den Vertragspartner (Carrier) klar benennen.

So bereitest du die ETV vor

  1. Carrier-Auskundung mit Verwalter durchführen — Steigzonen, Kabelführung, WAP-Position klären.
  2. Beschlussvorlage erstellen (Carrier + Trassenpilot liefern Vorlage).
  3. Tagesordnung der ETV mit dem Punkt 'Glasfaserausbau' aufnehmen.
  4. ETV durchführen, Beschluss protokollieren.
  5. Beschluss in der Beschluss-Sammlung hinterlegen.

Typische Bedenken in der ETV

  • Optik in Treppenhäusern: Aufputz vs. Unterputz
  • Auswirkungen auf Bestandsverkabelung (TV, Internet)
  • Kosten — fast immer kostenlos in der Vorvermarktung
  • Bauzeit & Lärmbelastung — typisch 1–3 Tage
  • Eigentum nach Bau: NE4 geht ins Eigentum der WEG über

Praxistipp Verwalter

Wer den Carrier oder Auskundungs-Subunternehmer in die ETV einlädt, hat alle technischen Fragen souverän geklärt — und kommt zum Beschluss in einer einzigen Sitzung. Trassenpilot bietet das auf Anfrage.

Eine professionelle Beschlussvorlage spart 3–4 Wochen Diskussion in der Eigentümergemeinschaft. Wir liefern sie als Standard.
Häufige Fragen

Antworten zu WEG-Beschluss zur Glasfaser-Verlegung

Reicht eine einfache Mehrheit immer?
In den meisten Fällen ja. Bei Sondersituationen (Denkmalschutz, sehr aufwendige Bauveränderung) kann eine 2/3-Mehrheit nötig sein.
Kann ein einzelner Eigentümer den Beschluss kippen?
Nur bei formalen Fehlern oder wenn er außergewöhnlich belastet wird. Ablehnung 'aus Prinzip' reicht nicht.
Was passiert, wenn die WEG ablehnt?
Kein Bau. Einzelne Eigentümer können ihre Wohnung später im Rahmen einer Nachzügler-Bestellung anschließen lassen — meist gegen Kostenbeteiligung.
Wer trägt die Kosten der ETV-Sondersitzung?
Verwalter rechnet nach Vertrag ab. In der Regel sind die Kosten für eine Sondersitzung im Verwaltervertrag definiert.
Brauche ich für die NE4 einen separaten Beschluss?
Empfehlung: NE3 und NE4 gemeinsam beschließen — vermeidet doppelte ETV-Runden. Trassenpilot liefert eine kombinierte Beschlussvorlage.
Bereit?

Schick uns dein Gebiet.
Wir antworten heute noch.

Eine kurze Mail mit Carrier, PLZ-Bereich und ungefährer Adress-Anzahl reicht. Du kriegst innerhalb von 24h ein kalkuliertes Angebot — kein Standard-Sales-Schmu.