EFH & MFH

Grundstückseigentümererklärung (GEE): Was unterschreibst du da?

Die Grundstückseigentümererklärung (GEE) gestattet dem Carrier die Verlegung der Glasfaser auf privatem Grund. Ohne sie kein Bau. Wir zeigen, was drinsteht und worauf es ankommt.

Inhalt einer Standard-GEE

  • Gestattung der Verlegung auf privatem Grund
  • Festlegung der Hauseinführung
  • Eigentumsübergang Hausanschluss an Carrier (NE3-Seite)
  • Duldungspflicht für Wartung und Reparatur
  • Optional: Erlaubnis zur NE4-Verkabelung

Was Eigentümer prüfen sollten

Ist die Hauseinführungs-Position klar definiert (mit Skizze)? Wird der ursprüngliche Zustand (Pflaster, Garten) wiederhergestellt? Welche Trassenlänge ist abgedeckt — und was passiert bei Überlängen?

Bei MFH zusätzlich: Ist die NE4-Verkabelung gestattet, ist die WEG involviert, ist eine Beschlussvorlage vorhanden?

Digital oder Papier?

Carrier akzeptieren mittlerweile fast immer digitale Unterschriften (qualifiziert oder fortgeschritten). Trassenpilot/TekEx erfasst die Unterschrift direkt auf dem Tablet — der Eigentümer bekommt das PDF per Mail in den nächsten Sekunden.

Eine sauber dokumentierte GEE reduziert Haftungsrisiken und Reklamationen — sowohl für den Carrier als auch den Eigentümer.

Sonderfälle

Erbengemeinschaft: alle Erben müssen unterschreiben. Mietshaus mit Eigentümergemeinschaft: WEG-Beschluss + GEE des Eigentümers. Denkmalschutz: zusätzliche Genehmigung der Denkmalbehörde.

Häufige Fragen

Antworten zu Grundstückseigentümererklärung (GEE)

Kann ich die GEE später widerrufen?
Schwierig — die Bauleistung wird auf Basis der Erklärung kalkuliert und durchgeführt. Widerruf vor Bau möglich, danach nur in Ausnahmefällen.
Wer trägt das Risiko bei Schäden?
Carrier haftet für Schäden, die durch den Bau entstehen — Wiederherstellung Pflaster, Wassereintritt etc. Versicherungsschutz ist im Auftrag enthalten.
Kann ich Sonderwünsche in die GEE aufnehmen?
Eingeschränkt ja — z. B. ‚Wiederherstellung Naturstein-Pflaster' lässt sich oft im Anhang ergänzen. Bei größeren Sonderwünschen prüft der Carrier individuell.
Brauche ich einen Anwalt für die GEE?
Bei Standard-EFH üblicherweise nicht. Bei großen MFH-Beständen, Sondereigentum oder Denkmalschutz lohnt sich juristische Prüfung.
Was kostet die GEE den Eigentümer?
Nichts. Die GEE ist Teil der Vorvermarktung und wird vom Auskundungs-Mitarbeiter mitgebracht.
Bereit?

Schick uns dein Gebiet.
Wir antworten heute noch.

Eine kurze Mail mit Carrier, PLZ-Bereich und ungefährer Adress-Anzahl reicht. Du kriegst innerhalb von 24h ein kalkuliertes Angebot — kein Standard-Sales-Schmu.